Gewässerkarte der Anglerfreunde


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Schonmaße und Schonzeiten:

Fischart:
Schonmaß:
Schonzeit:
Aal
50 cm.
01.10.-31.12
Äsche
35 cm.
ganzjährig
Forelle
26 cm.
01.10.-15.04
Barbe
42 cm.
15.04-30.06
Hecht
55 cm.
31.12-30.04
Nase
30 cm.
01.03-15.05
Rutte
35 cm.
keine
Schleie
30 cm.
01.05-30.06
Karpfen
35 cm.
keine
Wels
kein Schonmaß
Keine Schonzeit
Zander
50 cm.
31.12-30.04
Die Schonzeiten schließen den ersten und letzten Tag mit ein. Bei nicht aufgeführten Fischen gilt das BayFiG.



Es gelten folgende Bestimmungen:

1. Der Erlaubnisschein ist nicht übertragbar.

2. Erlaubt sind zwei Handangeln. Davon NUR eine auf Raubfisch!

3. Lebender Köderfisch ist verboten.

4. Fischereischein und Erlaubnisschein sind mitzuführen.

5. Fischen ist nur vom Ufer aus erlaubt.

6. Ufer und Gewässer sind sauber zu hinterlassen.

7. Für entstandene Schäden haftet der Verursacher.

8. Bei Verstößen kann der Erlaubnisschein entzogen werden.



Fangerlaubnis gilt auf der gesamten Wasserstrecke. Strecke 1 (in der Karte als Vereinsgewässer Nr1 bezeichnet) ist vom 15.3 bis einschl. 30.4 gesperrt. Fangliste bei der Kartenausgabe abgeben bzw in den Briefkasten am Grillplatz einwerfen - Danke



Fangbeschränkung:

Täglich 2 Raubfische und 2 Friedfische.

Zusätzlich 5 Köderfische bis 20 cm.



Für nicht aufgeführte Bestimmungen gilt das BayFiG.